Vor 15 Jahren ging das NRW.Mikrodarlehen an den Start. Seitdem hat die NRW.BANK mehr als 1.000 Gründende von Kleinunternehmen mit Mitteln aus dem Förderprogramm unterstützt. Insgesamt zahlte die Förderbank rund
22,7 Millionen Euro aus. Die Bandbreite der geförderten Geschäftsideen ist weit gefächert: Sie reicht vom Geschenkartikelladen über die Boutique bis hin zur Haushaltshilfe.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Unser Ziel ist, Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die berufliche Selbständigkeit bestmöglich zu unterstützen. Ein mangelnder finanzieller Hintergrund soll niemanden davon abhalten, eine gesellschaftlich oder ökologisch wertvolle oder wirtschaftlich tragfähige Geschäftsidee umzusetzen. Die mehr als 70 STARTERCENTER.NRW sind eine wichtige Stütze im Gründungsökosystem Nordrhein-Westfalens und unterstützen Gründerinnen und Gründer von Anfang an durch ihr umfassendes Beratungsangebot. Ihre Zusammenarbeit mit der NRW.BANK hat das NRW.Mikrodarlehen in den letzten 15 Jahren zu einem großen Erfolg und zentralen Baustein der Gründungsförderung in Nordrhein-Westfalen gemacht.“
Claudia Hillenherms, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK: „Jede Gründung ist wichtig für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Und damit auch Gründerinnen und Gründer mit kleinem Kapitalbedarf ihre Geschäftsideen realisieren können, haben wir gemeinsam mit dem Land NRW das NRW.Mikrodarlehen aufgelegt. Wir haben mit dem Programm den Bedarf getroffen. Das zeigen die Zahlen. Mit einer durchschnittlichen Förderung von 22.700 Euro pro Gründung zeigt das Programm außerdem, dass auch aus geringeren Investitionen erfolgversprechende Unternehmen wachsen können.“
Breite Allianz ermöglicht Förderung
Mit dem NRW.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des Landes NRW und in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Kleinunternehmen (mit bis zu zehn Mitarbeitenden) mit einem Darlehensbetrag bis zu maximal 50.000 Euro. Gefördert werden neben Gründungen auch Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen junger Unternehmen. Die Gründerinnen und Gründer werden in ihrem STARTERCENTER NRW beraten und bei der Antragsbearbeitung fachlich unterstützt. Den Antrag stellen sie online direkt im Kundenportal der NRW.BANK. Die STARTERCENTER liefern ihre fachliche Stellungnahme direkt an die NRW.BANK.
Mittel vom Land und aus EU-Fonds
Die Mittel des Förderprogramms stammten je zur Hälfte vom Land Nordrhein Westfalen und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Aus ihnen wurde ein revolvierender Fonds errichtet, sodass zurückgezahlte Mittel erneut an Kleinstgründerinnen und -gründer vergeben werden können. Die Laufzeit der Darlehen beträgt zehn Jahre, davon sind sechs Monate tilgungsfrei. Das Darlehen ist speziell auf die Bedürfnisse von Selbständigen und
Kleinunternehmen zugeschnitten. So ist zum Beispiel kein Eigenkapital nachzuweisen und es sind keine Sicherheiten zu stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/mikrodarlehen
Quelle und Copyright: Pressemitteilung der NRW.BANK