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25.3.22: Zoom-Session zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

16. März 2022

Auftakt-Veranstaltung der Wirtschaftsförderung Solingen

Das Thema Lieferketten ist nicht nur hoch aktuell, sondern auch im „Lieferketten Sorgfaltspflichten Gesetz“ (LkSG) entsprechend geregelt. Hier kommt auf die Solinger Unternehmen vieles zu, zahlreiche gesetzliche Regelungen sind dabei sicherlich auch erklärungsbedürftig. Damit unsere Unternehmen eine Orientierung erhalten, wo und wie sie am besten mit den neuen Gesetzesvorgaben umgehen können, bieten wir eine Informationsreihe an. Mit Dr. Esther Heidbüchel haben wir eine Expertin beauftragt, die langjährige Berufserfahrung in fast allen Bereichen der Wertschöpfungskette mitbringt. Sie wird den Unternehmen die Thematik näherbringen. Das Angebot ist eine kostenfreie serviceorientierte Dienstleistung der Wirtschaftsförderung Solingen.

Am 25.3.2022 beginnen wir mit einem ungewöhnlichen aber dennoch wichtigen Einstieg: Wir wollen uns über das Thema Menschenrechte dem Thema Lieferketten annähern. Auf den ersten Blick für viele sicherlich im harten Wettkampf um die Beschaffung von Produkten und Waren zu vernünftigen Preisen vordergründig. Aber genau hier zeigen sich die vielfältigen Schwierigkeiten. Vor allem aber sollen die Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie ein menschenwürdiges und nachhaltiges Agieren möglich ist.

Das Gesetz soll für einen besseren Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette sorgen. Dazu werden Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden ab 2023, Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden ab 2024, verpflichtet,

  • ihre direkten Lieferketten auf menschenrechtliche Risiken zu analysieren,
  • ein entsprechendes Risikomanagement einzuführen,
  • sowie Maßnahmen zu Sicherung der Menschenrechte zu definieren und
  • eine Grundsatzerklärung abzugeben,
  • einen Bericht über die menschenrechtliche Situation in der Lieferkette und die getroffenen Maßnahmen zu veröffentlichen.

Es sind eine Menge Fragen die da auf Unternehmen zukommen – übrigens auch wenn diese nicht direkt dem Gesetz unterliegen: als Lieferanten von betroffenen Unternehmen müssen sie dieselben Fragen beantworten.

Wir bieten deshalb eine Serie zum Thema „Was tun mit dem LkSG?“ an und starten am 25.03.22  von 13:00 – 14:00 Uhr mit der ersten Zoom-Session!

Zoom-Meeting beitreten: https://eu01web.zoom.us/j/64021838365

Meeting-ID: 640 2183 8365

Schnelleinwahl mobil
+496971049922,,64021838365# Deutschland
+496938079883,,64021838365# Deutschland

In drei kompakten Videomodulen werden die wichtigsten Punkte vorgestellt:

  • Modul 1: Das LkSG – Wer, Wann, Was?
  • Modul 2: Das LkSG – Wie umsetzen?
  • Modul 3: Das LkSG – Umsetzungshilfen

Zusätzlich wird ein Cockpit-Werkzeug zur Verfügung gestellt, das es Unternehmen erleichtern soll, strukturiert an die Umsetzung zu gehen.

Die Videos und das Cockpit werden in einer virtuellen Infoveranstaltung vorgestellt. In der Veranstaltung wird ein Rechtsanwalt Fragen zu den Grauzonen des Gesetzes beantworten – zum Beispiel was ist eigentlich eine „substantiierte Kenntnis“ oder eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit“.

Quelle: (C) Solingen.Business / Dr. Esther Heidbüchel

Titelbild: (C) chuttersnap/unsplash.com