Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. Bis zum 31.8.2022 muss das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) bei der BAFA beantragt werden. Für die Antragstellung wird die Unterstützung der/des Steuerberaterin/Steuerberaters der betroffenen Unternehmen angeraten.
Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.
Die beihilferechtliche Grundlage für die Richtlinie ist der befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (EU-Krisenrahmen vom 24. März 2022).
Alle Informationen zur Antragstellung und das Online-Portal zur Beantragung finden Sie auf der Webseite der BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Foerderprogramm_Im_Ueberblick/Foerderprogramm_Im_Ueberblick.html
Antragsberechtigt sind Unternehmen, d.h. jede rechtlich selbständige Einheit mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist.
Die Antragsvoraussetzungen werden in drei Förderstufen eingeteilt:
Eine Antragstellung ist nur elektronisch über das Online-Portal des BAFA möglich. Sie erfolgt in drei Phasen:
Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen, die auf der KUEBLL-Liste aufgeführt sind –> Hier ein direkter Link zu denn kompakten Infos der Bergischen IHK!
Quelle, Kontaktdaten und Copyright:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Energiekostendämpfungsprogramm
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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