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Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW

8. Mai 2023

Mobilität und Logistik sind entscheidende Voraussetzungen für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in NRW. Basierend auf den Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen (RIS) sollen hier die Chancen strategischer Spezialisierung für eine intelligente und vernetzte Mobilität und Logistik genutzt werden. Ziel ist ein sicheres, nachhaltiges, ökonomisch sinnvolles und zuverlässiges Mobilitätssystem für Personen sowie für Güter in der Logistik. Dabei sollen auch die Herausforderungen des Klimawandels berücksichtigt werden.

Mit dem Innovationswettbewerb „NeueWege.IN.NRW“ sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben gefördert werden, die Mobilitäts- oder Logistikansätze auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft verfolgen und ein hohes ökonomisches und ökologisches Potential aufweisen. Hierfür sind folgende Förderschwerpunkte vorgesehen:

  • Erforschung, Entwicklung sowie experimentelle und modellhafte Erprobung neuer, vernetzter multi- und intermodaler Mobilitäts- und Logistiklösungen für Personen und Güter
  • Modellhafte Erprobung automatisierter und vernetzter Mobilität, einschließlich der Entwicklung und Erprobung neuer Technologien und Prototypen
  • Technologische und organisatorische Innovationen im Bereich der Digitalisierung zur sicheren Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten für intelligente Anwendungen, insbesondere für die Mobilität als Dienstleistung
  • Entwicklung und Erprobung intelligenter Verkehrsmanagementsysteme zur Etablierung nutzerbasierter Mobilitätskonzepte und Modelle ihrer Organisation. Dies umfasst auch innovative Ansätze, die darauf abzielen, integrierte Konzepte für mobilitätseingeschränkte Zielgruppen oder Standorte zu entwickeln und zu untersuchen.

Insgesamt stehen für die 1. Einreichungsrunde, bei der die Einreichungsfrist für den 5.7.2023  festgelegt wurde, rund 34,4 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.

Der Wettbewerb richtet sich an:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • große Unternehmen (nur in Kooperation mit KMU)
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

Handelt es sich bei einem Projektvorhaben um Forschung oder experimentelle Entwicklung, so kann es nur im Verbund mit mehreren Teilnahmeberechtigten durchgeführt werden.

Text: (C) Innovationsförderagentur NRW

Foto: (C) chuttersnap/unsplash.com