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Neue Brückenfinanzierung für Start-ups

12. April 2024
Jugendliche am Laptop

NRW.BANK startet Förderprogramm NRW.SeedBridge

Damit junge, innovative Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen die Zeit bis zur nächsten Finanzierungsrunde ohne Liquiditätsengpässe überbrücken können, hat die NRW.BANK heute das Förderprogramm NRW.SeedBridge gestartet. Mit dem kurzfristig aufgelegten Programm reagiert die Förderbank auf das aktuell knappe Angebot von Risikokapital im Markt. Über NRW.SeedBridge können Start-ups, die nicht älter als sieben Jahre sind, Wandeldarlehen von bis zu 200.000 Euro beantragen.

Michael Stölting, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK: „Weil die Konjunktur nicht in Schwung kommt, wird Risikokapital zunehmend knapp. Start-ups fällt es immer schwerer, am Markt eine Anschlussfinanzierung zu finden. Hier helfen wir kurzfristig mit NRW.SeedBridge aus, damit jede gute Geschäftsidee aus Nordrhein-Westfalen die passende Finanzierung erhält.“

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Um die klimaneutrale und digitale Transformation zu meistern und unser Land fit für die Zukunft zu machen, brauchen wir die Innovationskraft engagierter Gründerinnen und Gründer. Gemeinsam mit der NRW.BANK arbeiten wir deshalb kontinuierlich daran, dass Start-ups in Nordrhein-Westfalen auch finanziell die besten Rahmenbedingungen vorfinden. Zuletzt haben Insolvenzen von Start-ups zugenommen, auch weil private Business Angel im aktuellen Umfeld zurückhaltender agieren. Mit NRW.SeedBridge schließen wir nun eine akute Finanzierungslücke im Markt, damit unsere Gründerinnen und Gründer sich ganz auf die Entwicklung ihrer Geschäftsidee fokussieren können.“

Über NRW.SeedBridge vergebene Wandeldarlehen stellt die NRW.BANK ohne Co-Investor zur Verfügung. Zins- und Tilgungszahlungen sind endfällig. Vorteil: Während der siebenjährigen Laufzeit des Darlehens werden die Unternehmen nicht mit Zins- und Tilgungszahlungen belastet.

Die Wandeldarlehen sind zudem nachrangig und der Darlehensnehmende muss keine Sicherheiten stellen. Deswegen gelten diese als eigenkapitalnahe Finanzierungen. Eine weitere Besonderheit bei Wandeldarlehen: Unter bestimmten Bedingungen kann der Darlehensgebende das Wandeldarlehen in einer der nächsten Finanzierungsrunden in eine Beteiligung an dem Start-up wandeln, sodass eine Rückzahlung des Darlehens in diesem Fall entfällt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/seedbridge

 

Quelle: (C) Pressemitteilung NRW.BANK

Titelfoto: (C) Startupstockphotos, pixabay