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Rückmeldeverfahren für die NRW-Soforthilfe 2020

17. Juni 2021
NRW-Soforthilfe 2020

Viele Unternehmen haben zu Beginn der Corona-Pandemie die Soforthilfe 2020 in Anspruch genommen. Für diese ist nun eine Rückmeldung an das Wirtschaftsministerium zwingend notwendig.

Alle Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 wurden im Bewilligungsbescheid darüber informiert, dass die Soforthilfe zweckgebunden ist. In Nordrhein-Westfalen wurde zu jedem bewilligten Antrag zunächst die maximale Fördersumme ausgezahlt, um schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Mit der Rückmeldung erinnert das Ministerium nun daran, dass der Anteil der Soforthilfe, der im Förderzeitraum nicht für betriebliche Ausgaben verwendet wurde, zurückerstattet werden müssen. Grundsätzlich ist die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe bereits seit Dezember 2020 möglich. Frist für die Abgabe der Rückmeldung ist der 31.10.2021. Hierbei können Unternehmen, welche bereits frühzeitig eine freiwillige Rückmeldung vorgenommen haben, von den verbesserten Konditionen Gebrauch machen und eine korrigierte Rückmeldung abgeben.

Für eine eventuell notwendige Rückzahlung besteht bis zum 31.10.2022 Zeit. Hierdurch soll den Unternehmen, welche häufig weiterhin in einer schwierigen finanziellen Lage sind, genug Zeit eingeräumt werden die Rückzahlung zu leisten. Ab Mitte Juni 2021 erhalten alle Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, die bislang noch keine Rückmeldung abgegeben haben, eine E-Mail, die zur Rückmeldung auffordert. Diese enthält die erforderlichen Informationen und Links für die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020. Absender dieser E-Mail ist die Adresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de. Das Ministerium bitte dringend darum die korrekte Absenderadresse zu prüfen! Denn schon in der Vergangenheit ist es im Rahmen des Antragsverfahrens zu Betrugsversuchen gekommen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen stellt auf deren Webseite zahlreiche Informationen zur Verfügung. Grundsätzliche Informationen zum Rückmeldeverfahren:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Ausführliche Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-faq-rueckmeldung

Pressekontakt

Nadine Thees
Wirtschaftsförderung Solingen GmbH & Co. KG, Grünewalder Straße 29 – 31, 42657 Solingen
Mobil   +49 (0) 151 / 57 80 12 00 | E-Mail: n.thees@solingen.de | Web: www.solingen-business.de

Titelfoto: (C) Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen