Mit sofortiger Wirkung hat das Wirtschaftsministerium die Zuschussförderung für Investitionen im Bergischen Städtedreieck massiv angehoben. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass die verbesserte Förderung ausschließlich für alle Anträge gilt, über die bisher noch nicht entschieden wurde und die bis zum 30. September 2021 vollständig eingereicht werden. Wichtig: Bei Investitionsvorhaben dürfen die dem Antrag zugrundeliegenden förderfähigen Ausgaben 150.000 EUR nicht unterschreiten. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage und des relativ engen Zeitfensters ist eine sehr enge und koordinierte Antragsaufbereitung notwendig, um Chancen auf die Zuschussförderung zu bekommen. Bis zum Jahresende gelten die folgenden Fördersätze:
Wer die nicht rückzahlbaren Zuschüsse erhalten will, muss hierfür im Vergleich zur bisher gültigen Regelung deutlich weniger Personal einstellen.
Ein fiktives Beispiel: Ein Produktionsbetrieb mit 40 Mitarbeiter*innen und einem zusätzlichen langfristigen Personalaufbau von zwei Mitarbeiter*innen kann einen 50%igen nicht rückzahlbaren Zuschuss für eine neue Maschine im Anschaffungswert von 1 Mio. Euro erhalten – das Unternehmen zahlt somit nur die Hälfte.
Selbst bei großen Unternehmen ist diese Förderung nun im Bergischen Städtedreieck und damit in Solingen grundsätzlich anwendbar. Grundsätzlich sollten Unternehmen ihr Personal am Standort um mindestens 5% aufstocken, um förderfähig zu sein. Der maximale Zuschuss, den Unternehmen im Rahmen der Kleinbeihilfenregelung erhalten können, liegt bei 1,8 Mio. Euro. Förderfähig sind grundsätzlich fast alle produzierenden Unternehmen sowie eine Vielzahl von Dienstleistungsbereichen – immer unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Mittel der Fördermittelgeber. Ausgeschlossen sind allerdings unter anderem das Baugewerbe, der regionale Einzelhandel – außer dem Versandhandel, der Land- und Forstwirtschaft sowie Speditionen.
Frank Balkenhol, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Solingen und des Gründer- und Technologiezentrum Solingen: „Das sind wirklich starke Verbesserungen für die Solinger Unternehmen und wir hoffen sehr, dass alle Unternehmen zumindest prüfen, ob das Angebot für sie jetzt von Relevanz ist“. Die Wirtschaftsförderung Solingen kooperiert bei allen Fragen und Informationen zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Expert*innen von GW-Partner. Die Fördermittelberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt bei der Antragstellung, den Mittelabrufen sowie den erforderlichen Verwendungsnachweisen. Die Erst-Kontaktaufnahme sollte bei Interesse per Mail erfolgen an:
Ansprechpartner bei GW-Partner: Reinhard Steffens, Mail: steffens@gw-p.de
Ansprechpartnerin bei der Wirtschaftsförderung Solingen: Nadine Thees, Mail: n.thees@solingen.de
Alle Basisinformationen zum erneuerten Programm erhält man unter:
https://www.wirtschaft.nrw/das-regionale-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp
Pressekontakt:
Frank Balkenhol, Geschäftsführer | Wirtschaftsförderung Solingen GmbH & Co. KG, Grünewalder Straße 29 – 31, 42657 Solingen
Mobil +49 (0) 160 89 75 349 | E-Mail: f.balkenhol@solingen.de | Web: www.solingen-business.de
Quelle: Pressemitteilung Wirtschaftsförderung Solingen GmbH & Co. KG